Trittschallschutz
Neuer Trittschallschutz in Wohnungen
Nicht mehr moderne oder verschlisse Fußbodenbeläge sollen vielfach durch neue Bodenbeläge ersetzt werden, zum Beispiel nach einem Umzug oder dem Kauf eines Gebäudes. In Häusern stellt das für den Besitzer kein Problem dar, doch in einer Wohnung muss der Eigentümer, bei der Veränderung des Bodenbelags einiges beachten. In der darunter liegenden Wohnung darf es zum Beispiel durch den neuen Trittschallschutz nicht zu unzumutbaren Trittschallbelästigungen führen. Wird dieser Umstand nicht beachtet, muss der verlegte Fußbodenbelag wieder entfernt werden. Das ist natürlich mit einem vermeidbaren Kostenaufwand verbunden.
Altbauten, die Anfang des letzten Jahrhunderts errichtet wurden, verfügen oftmals über keinen Trittschallschutz und erfüllen die einschlägigen Normen in der Regel nicht, sofern sie nicht renoviert bzw. restauriert wurden. Nachträglich wurden die Gebäude oft in Wohnungen aufgeteilt, was sich unter Umständen problematisch auswirken kann.